Der Einsatzbereich für Fahrräder der Klasse 1 ist ausschließlich asphaltierte, betonierte oder gepflasterte Straßen und Wege. Permanenter Bodenkontakt der Laufräder muss gewährleistet sein. Das Bike ist nicht für Sprünge und Drops sowie akrobatische Handlungen geeignet. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 110kg (Bike, Fahrer, Gepäck).
Der Einsatzbereich für Fahrräder der Klasse 2 beinhaltet Klasse 1 sowie nicht asphaltierte, aber befestigte und geschotterte Straßen und Wege mit moderaten Steigungen. Hierbei kann es zu Kontakt mit unebenem Gelände und zum Verlust des Reifenkontakts zum Boden kommen, was entsprechende Fahrtechnik voraussetzt. Drops von bis zu 15 cm sind gestattet, z. B. Bordsteinkanten. Höhere Drops sowie Sprünge und akrobatische Handlungen sind nicht gestattet. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 110kg (Bike, Fahrer, Gepäck).
Der Einsatzbereich für Bikes der Klasse 3 beinhaltet Klasse 1 und 2 sowie roughe Trails mit kleinen Hindernissen und holprige unbefestigte Strecken, die gute Fahrtechnik erfordern. Sprünge und Drops sind zulässig bis zu einer Höhe von max. 60cm (24") unter Voraussetzung entsprechender Fahrtechnik. Das Bike ist nicht für akrobatische Handlungen geeignet. Das maximal zulässige Gesamtgewicht beträgt 110kg (Bike, Fahrer, Gepäck).